No. 31: Performance-Fees

von Thomas Freiberger

Neues Spiel, neues (Performance-Fee-) Glück

Performance_Fee_erfolgsabhaengige_Gebuehren

 

Erfolgsabhängige Gebühren, sogenannte Performance Fees, hielten in den vergangenen Jahren bei vielen Vermögensverwaltungsverträgen Einzug. Auch weisen rund ein Viertel der in Deutschland zugelassenen Investmentfonds erfolgsabhängige Gebührenbestandteile aus.

Oft fragen uns Anleger, warum wir keine erfolgsabhängigen Gebühren verlangen. Denn erfolgsabhängige Gebühren klingen in den Ohren der Anleger fair: „Wenn der Fondsmanager oder Vermögensverwalter gut gearbeitet hat, dann soll er doch auch einen Teil des Gewinns abbekommen.“ Insbesondere glauben viele Anleger, dass der Vermögensverwalter oder Fondsmanager durch ein erfolgsabhängiges Honorierungsmodell dazu angespornt wird, sich besonders anzustrengen. Was logisch und nach gleichgerichteter Interessenlage klingt, entpuppt sich bei näherer Analyse jedoch als Mogelpackung.

1. Was sind erfolgsabhängige Gebühren („performance fees“)

Schauen wir uns die Varianten erfolgsabhängiger Gebühren näher an:

Allen erfolgsabhängigen Gebührenmodellen gemein ist neben einer erfolgsunabhängigen Gebührenkomponente zusätzlich die Berechnung eines prozentuellen Anteils an einer Wertsteigerung innerhalb einer festgelegten Periode. Die Spannbreite dieser erfolgsabhängigen Vergütungen liegt bei den großen in Deutschland bekannten Fondsgesellschaften zwischen 10 bis 25% p.a.

Wer allerdings glaubt, Performance Fee sei gleich Performance Fee, der irrt. Verbreitet sind vor allem zwei Modelle und deren Kombinationen:

• Erfolgsabhängige Vergütung mit Vergleichsindex („Benchmark“)

Bei der erfolgsabhängigen Vergütung mit Vergleichsindex, sogenannte Hurdle Rate, wird eine Vergütung erst dann erhoben, wenn eine vorher definierte Gewinnschwelle, meist ein Index oder Zinssatz, übertroffen wurde (Outperformance über einen Vergleichsindex, d.h. positive Abweichung von der Indexentwicklung). Unterschreitet die Wertentwicklung am Ende einer Abrechnungsperiode die Entwicklung des Vergleichsindex oder Zinssatzes, so entfällt diese besondere Vergütung. Oft wird als Vergleichsindex oder Messlatte ein Index verwendet, der keine Dividenden enthält (Preisindex), und so die Wertentwicklung dank der fehlenden Dividenden der Vergleichsgröße in einem besseren Licht erscheinen lässt. Es gibt auch Fonds, die bereits eine Rendite über Null als besonderen Erfolg ansehen und dies als Hurdle Rate verwenden.

• Erfolgsabhängige Vergütung bei Wertsteigerung („High-Water-Mark“)

Bei der High Watermark (deutsch: Höchststand) wird zuerst ermittelt, ob zum relevanten Abrechnungszeitpunkt der aktuelle Vermögensstand des Vermögensverwaltungsmandats oder Fonds bereinigt um Zu- und Abflüsse die Höchststände vorangegangener Abrechnungsperioden übersteigt. Sofern dies zutrifft, fällt eine erfolgsabhängige Gebühr an.

Nach den Richtlinien der deutschen Finanzdienstleistungsaufsicht, BaFin, müssen die Kostenregelungen der besonderen Anlagebedingungen für Investmentvermögen aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen genügen:

• Dabei darf eine Erfolgsgebühr nur erhoben werden, wenn vorherige Verluste wieder aufgeholt sind.

Doch Vorsicht: Für den Verlustvortrag zählen nur die vergangenen fünf Jahre – was nicht immer reicht, um einen früheren Höchststand wieder zu erreichen.

• Außer dem Verlustvortrag sehen die Richtlinien auch vor, dass eine Erfolgsgebühr mindestens jährlich abgerechnet werden darf, nicht etwa quartalsweise oder gar monatlich.

Fonds dürfen diese Gebühr zudem erst nach Abzug der anderen Kosten berechnen. Die Regeln der BaFin gelten aber nur für in Deutschland und nicht für im Ausland aufgelegte Fonds und nicht für individuelle Vermögensverwaltungsmandate.
Weniger anlegerfreundlich sind die Regelungen für Fondsauflagen im Ausland. Im bedeutenden Fondsstandort Luxemburg veröffentlicht die Finanzmarktaufsicht CSSF noch keine expliziten Richtlinien über erfolgsabhängige Gebühren, jedoch sog. „best practice“. Es gibt also durchaus luxemburger Fonds, die eine erfolgsabhängige Gebühr quartalsweise erheben. Zwischenzeitliche Kurssprünge schrauben die Erfolgsgebühr hoch, schlechte Quartale fallen heraus. Das kann dazu führen, dass Anleger drei Mal im Jahr eine Erfolgsgebühr zahlen, obwohl der Fonds auf Jahressicht im Minus liegt. Manche Fondsmanager sind noch dreister und erheben die Performance Fee sogar monatlich, so das Verbrauchermagazin „Finanztest“.

Durch zahlreiche und höchst unterschiedliche Ausgestaltungen schaffen Performance Fees eine große Intransparenz.

2. Erfolgsabhängige Gebühren und die Rendite und das Risiko eines Wertpapierportfolios

Wie sieht es nun konkret mit Rendite und Risiko bei der Geldanlage mit Performance Fees aus?

Vermögensverwalter und Fondsmanager rechtfertigen erfolgsabhängige Vergütungen damit, dass sie motivierter arbeiten, wenn erfolgreiches Wirtschaften extra belohnt werde. Dieses Entlohnungssystem diene dazu, die Interessen des Geldanlegers (Prinzipal) mit denen des Geldverwalters (Agent) gleichzurichten. Demzufolge müssten Fonds mit Erfolgsgebühr besser abschneiden als Fonds ohne.

Das Gegenteil ist der Fall, wie eine Auswertung aus dem Jahr 2012 des Analysehauses Scope zeigt:

Scope verglich die Performance von 7.748 Investmentfonds mit und ohne Performance Fees. Demnach haben Investmentfonds ohne erfolgsabhängige Gebühr in den vergangenen drei Jahren im Durchschnitt eine jährliche Rendite von 10,5 Prozent erzielt, Fonds mit Performance-Fee dagegen lediglich 8,9 Prozent. Besonders eklatant sind die Unterschiede bei Mischfonds. Hier warfen die Fonds ohne Performance Fee in den vergangenen drei Jahren durchschnittlich 6,46 Prozent ab, mit Performance Fee lediglich 3,72 Prozent.

Dass Performance Fee die Fondsmanager zu besseren Leistungen motiviert, wird durch die Ergebnisse der Studie als Mär entlarvt. Das Ergebnis ihrer Studie, so das Analysehaus, sei eindeutig: Fonds mit erfolgsabhängiger Vergütung weisen durchschnittlich geringere Renditen, ähnliche Wertschwankungen und größere Maximalverluste auf.

Eine Studie des Verbrauchermagazins „Finanztest“ im Oktober 2016 konnte im Rahmen ihrer Tests nicht feststellen, dass Fonds mit Erfolgsgebühr besser abschneiden als Fonds ohne. Es heißt: „Wir haben festgestellt, dass die Fonds mit erfolgsabhängiger Vergütung teurer sind – und zwar schon, bevor sie die Gebühr überhaupt berechnen. Besonders deutlich ist der Unterschied bei den Mischfonds. Die laufenden Kosten der Fonds ohne erfolgsabhängige Vergütung betragen im Durchschnitt 1,8 Prozent. Fonds mit erfolgsabhängiger Vergütung verlangen im Schnitt 2,2 Prozent – plus die Gebühr, die im Erfolgsfall hinzukommt.“

Ähnliche Ergebnisse zeigt eine Studie über professionelle Anleger, die erfolgsabhängige Vergütungsvereinbarungen mit ihren Verwaltern vereinbarten. So stellte die De Nederlandsche Bank fest, dass niederländische Pensionskassen zwischen 2012 und 2015 mit diesen Vergütungsanreiz keine statistisch nachweisbare höhere Wertentwicklung als ohne Performance Fee erzielten. Es gäbe keine empirischen Belege für eine bessere Wertentwicklung; es bestehe aber die Gefahr höherer Portfoliorisiken:

Erfolgsabhängige Gebühren können die Interessengegensätze zwischen Anleger und ihren beauftragten Vermögensverwalter sogar noch verstärken. Während viele Anleger unnötige Risiken minimieren wollen, haben Vermögensverwalter durch Performance-Fees einen finanziellen Anreiz, höhere Risiken einzugehen, um entlohnungsrelevante Renditen zu erzielen. An den Verlusten werden die Verwalter dagegen nicht beteiligt. Sie tragen somit zur einseitigen Risikoverteilung bei.

3. Unser Fazit

Prof. Harmut Walz fasst die Thematik treffend zusammen:
„Meiden Sie erfolgsabhängige Zahlungen an Ihren Finanzdienstleister oder Vermögensverwalter.

 

Datum der ersten Veröffentlichung: 14.11.2018, 18:00h

Datum der Aktualisierung: 14.11.2018

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